Vererben
Eine Nachlassplanung kann teure und sinnlose Auseinandersetzungen zwischen den Erben vermeiden.
Das Gesetz gibt die Möglichkeit, durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und somit die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Mit Ihrem Testament oder Erbvertrag sichern Sie die Einhaltung Ihrer persönlichen Wünsche über Ihren Tod hinaus. Sie sorgen so dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwendet wird.
Über Regeln zu Form und Inhalt eines Testaments berät Sie der Notar in einem persönlichen Gespräch und gemeinsam finden Sie die für Sie richtige Lösung .
Seit 1. Januar 2012 werden alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer kostenpflichtig registriert.